Kfz-Zulassung

Kfz-Abmel­dung

Ganz egal, ob Sie Ihr Auto verkauft haben, die Kfz-Versicherung beendet wurde oder das Fahrzeug zur Verwendung auf den Straßen ungeeignet ist: Aus welchen Gründen ein Kfz abzumelden ist und wie Sie das Ganze tun, finden Sie in dieser kompakten Übersicht.

Die wichtigsten Infos zu Ihrer Kfz-Abmeldung

Abmel­de­gründe

Die Abmeldung Ihres Fahrzeugs wird notwendig, wenn:

  1. Ungeeignet für den öffentlichen Straßenverkehr: Ihr Fahrzeug soll ordnungsgemäß abgemeldet werden, wenn es nicht länger für den Gebrauch auf öffentlichen Straßen vorgesehen ist. Diese Maßnahme stellt sicher, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.

  2. Änderung des dauerhaften Standorts: Falls der dauerhafte Standort Ihres Fahrzeugs in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Behörde verlagert wurde, ist eine Abmeldung erforderlich. So wird eine reibungslose Zuständigkeitsübertragung gewährleistet.

  3. Fahrzeugverkauf: Nachdem Ihr Fahrzeug verkauft wurde und Sie nicht länger die:der rechtmäßige Besitzer:in sind, ist die Abmeldung unumgänglich. Dies ist ein wichtiger Schritt, um rechtliche Klarheit zu schaffen.

  4. Fehlende oder unzureichende Kfz-Haftpflichtversicherung: Die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung ist essenziell. Sollte diese nicht mehr bestehen, beendet worden sein oder die Versicherungssummen die vorgeschriebenen Mindestanforderungen nicht erfüllen, ist die Abmeldung notwendig. Damit wird sichergestellt, dass alle erforderlichen Versicherungsrichtlinien eingehalten werden.

Check­liste

Um ein Auto abzumelden, müssen Sie Ihre Unterlagen bei einer österreichischen Zulassungsstelle vorweisen. Eine Abmeldung ist in jeder österreichischen Zulassungsstelle möglich – unabhängig vom Versicherungsunternehmen, das diese Stelle betreibt.

Zum Kfz Abmelden brauchen Sie folgende Unterlagen:

  • Fahrzeugdokumente (Typenschein, COC-Papier, Einzelgenehmigung, Datenauszug aus der Genehmigungs­daten­bank)
  • alle Zulassungsscheine
  • alle Kennzeichentafeln
  • amtlicher Lichtbildausweis
  • Vollmacht (wenn Sie nicht selbst in der Zulassungsstelle erscheinen)

Bei der Abmeldung eines Kfz fallen keine Kosten an.

Verlust, Ummeldung und weitere Themen

Auto ummel­­den und Daten­än­­de­rung bei Umzug - Was ist zu tun?

Wenn sich Daten, die in Ihrer Zulassungsbescheinigung festgehalten sind, ändern, dann muss die Zulassungsbescheinigung aktualisiert werden. Eine Änderung kann jede für Ihren Behördenbezirk zuständige Zulassungsstelle durchführen.

Sollte es sich um eine Änderung Ihres Hauptwohnsitzes handeln, so muss die Zulassungsbescheinigung nicht aktualisiert werden. Sie behält ihre Gültigkeit. Wenn es sich dabei um einen Wohnsitzwechsel außerhalb desselben Behördenbezirkes handelt, dann muss ohnehin die bisherige Zulassung beendet und eine neue Zulassung (hier fallen Kosten an) beantragt werden.

Bitte vergessen Sie auch nicht der Versicherung Ihren neuen Hauptwohnsitz oder Namen zu melden, damit Ihre Versicherungsdaten aktuell sind.

Verlust von Zulas­­sungs­­­schein oder Kenn­­zei­chen - Was ist zu tun?

Bei Verlust Ihres Zulassungsscheins erhalten Sie gegen Vorlage des Fahrzeugdokuments und eines amtlichen Lichtbildausweises bzw. der Vollmacht unentgeltlich einen neuen Zulassungsschein.

Bei Kennzeichenverlust müssen Sie umgehend eine polizeiliche Verlustanzeige machen. Sie erhalten dann gegen Vorlage der folgenden Dokumente und gegen eine Gebühr Ihre neuen Kennzeichen:

  • Fahrzeugdokument
  • Zulassungsschein
  • Prüfgutachtens
  • evtl. vorhandene zweite Nummerntafel
  • polizeiliche Anzeigenbestätigung
  • Ausweises bzw. Vollmacht

Aktuelle Informationen finden Sie unter oesterreich.gv.at